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Unser Restaurant ist ab dem 11.06.2012 wieder geöffnet!

Die Öffnung hat unter der Voraussetzung Bestand, dass die Inzidenzwerte weiter unter 35 liegen oder besser.

Zur Kontaktverfolgung besteht die Pflicht zur Eintragung in eine Liste mit dem Vermerk "G" oder "G" oder "G"!

Das Hotel ist für den Geschäftstourismus (Monteure und Dienstleister) geöffnet, inklusive Frühstücksversorgung und Abendessen!

 

Hygienekonzept

Landhotel „Goldener Löwe“

 

Auf der Grundlage, des am 10. Juni 2021 durch die Landesregierung Sachsen erlassenen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – (SächsCoronaSchVO), lege ich für das Landhotel „Goldener Löwe“ folgendes Hygienekonzept fest:

 

Hygienekonzept Landhotel „Goldener Löwe“ Burgstädt (Stand 11. Juni 2021)

1.   In den Gastbereichen Restaurant, Wintergarten und

     Bankettsaal halten sich gleichzeitig nicht mehr als 50 Personen auf.

2.  Bei Familienfeiern, Schulabschlussfeiern und vergleichbare

     Veranstaltungen sind 50 Personen zulässig. Das Haus ist an diesen Tagen

     für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.  

3.  Der Besuch im „Goldenen Löwen“ ist in der Regel nach telefonischer  

     Voranmeldung oder Voranmeldung per E-Mail möglich. Der Aufenthalt im    

    „Goldene Löwen“  umfasst:

    a) den üblichen Restaurantbesuch zu Speis und Trank an allen Tagen

         von 11.30 Uhr bis 21.00 Uhr, freitags und samstags bis 20.00 Uhr

    b)  den Besuch und das Genießen unserer Brunch- Veranstaltungen an

         Sonntagen 

    c) die tanzsportlichen Betätigung freitags und  samstags von 20.30 Uhr bis 

        01.00 Uhr    

    d) das Abhalten von Familienfeierlichkeiten, Schulanschlussfeiern, 

        Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen

    e) eine Beherbergungsleistung

 

4. Bei    a)  Betreten des Hauses,

             b)  vor und nach jedem Toilettengang,

             c)  vor Betreten der Freitreppe zum Saal

 

sind die Hände zu desinfizieren. Eine mobile „Hygieneampel“ mit Desinfektionsmittel Handtuchspender und Mülleimer wird entsprechend des gegebenen Publikumsverkehrs unübersehbar platziert und ist entsprechend zu nutzen.

 

5.  Es besteht Maskenpflicht von Betreten des Hauses bis
    zu den Plätze.

6. Die Kontaktdaten sowie der Vermerk Geimpft, Getestet oder Genesen,
    sind zur möglichen Nachverfolgung wahrheitsgemäß und vollständig im  
    Eingangsbereich (Schreibpult) zu
hinterlege.

7. In den Gastbereichen sitzen maximal Personen zweier Hausstände an einem

    Tisch, höchstens aber 10 Personen.(Ausnahme Familienfeiern)

    Die großzügige Einrichtung der Gasträume ermöglicht die Platzierung an allen

    Tischen.bzw. das Stellen von Tafeln.

8. Bei  Angeboten von Speisen in Büffetform (Brunch, Abendbüfetts bei

     Veranstaltungen wie unter 3.d ) ist bei selbstständigen Entnehmen von  

     Speisen zwingend Mundschutz zu tragen.

     Der Mindestabstand bei der Abholung der Speisen ist unbedingt einzuhalten.

     Löffel, Heber und Zangen zur Entnahme der Speisen beim Brunch und 

     Büfett´s werden regelmäßig ausgetauscht bzw. desinfiziert, dafür wird die 

     Selbstbedienung kurzzeitig unterbrochen.

9. Die Besonderheit der tanzsportlichen Betätigung im Haus

     (Gesellschaftstanz) ermöglicht und fordert zwingend den Mindestabstand

     der Paare beim Tanzen von 1,50m einzuhalten.

   Die Versorgung mit Getränken während des Tanzsports erfolgt durch 

   Selbstbedienung vom Tresen aus. Der Mindestabstand bei Abholung der

     Getränke ist unbedingt einzuhalten.

10. Türklinken, Geländer, Stuhllehnen, Sanitärarmaturen und zugängliche 

     Flächen werden zur Sicherheit vor Beginn bzw. Öffnung des Hauses

     desinfiziert und dann im 3 Stunden Rhythmus wiederholt.

11. Verantwortlich für die Durchsetzung der Maßnahmen ist

     Herr Ullrich Schleußner.

 

 

Landhotel "Goldener Löwe" Burgstädt  | info@loewe-burgstaedt.de