Jetzt geht´s weiter...
Unser Restaurant ist ab dem 11.06.2012 wieder geöffnet!
Die Öffnung hat unter der Voraussetzung Bestand, dass die Inzidenzwerte weiter unter 35 liegen oder besser.
Zur Kontaktverfolgung besteht die Pflicht zur Eintragung in eine Liste mit dem Vermerk "G" oder "G" oder "G"!
Das Hotel ist für den Geschäftstourismus (Monteure und Dienstleister) geöffnet, inklusive Frühstücksversorgung und Abendessen!
Hygienekonzept
Landhotel „Goldener Löwe“
Auf der Grundlage, des am 10. Juni 2021 durch die Landesregierung Sachsen erlassenen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – (SächsCoronaSchVO), lege ich für das Landhotel „Goldener Löwe“ folgendes Hygienekonzept fest:
Hygienekonzept Landhotel „Goldener Löwe“ Burgstädt (Stand 11. Juni 2021)
1. In den Gastbereichen Restaurant, Wintergarten und
Bankettsaal halten sich gleichzeitig nicht mehr als 50 Personen auf.
2. Bei Familienfeiern, Schulabschlussfeiern und vergleichbare
Veranstaltungen sind 50 Personen zulässig. Das Haus ist an diesen Tagen
für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen.
3. Der Besuch im „Goldenen Löwen“ ist in der Regel nach telefonischer
Voranmeldung oder Voranmeldung per E-Mail möglich. Der Aufenthalt im
„Goldene Löwen“ umfasst:
a) den üblichen Restaurantbesuch zu Speis und Trank an allen Tagen
von 11.30 Uhr bis 21.00 Uhr, freitags und samstags bis 20.00 Uhr
b) den Besuch und das Genießen unserer Brunch- Veranstaltungen an
Sonntagen
c) die tanzsportlichen Betätigung freitags und samstags von 20.30 Uhr bis
01.00 Uhr
d) das Abhalten von Familienfeierlichkeiten, Schulanschlussfeiern,
Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen
e) eine Beherbergungsleistung
4. Bei a) Betreten des Hauses,
b) vor und nach jedem Toilettengang,
c) vor Betreten der Freitreppe zum Saal
sind die Hände zu desinfizieren. Eine mobile „Hygieneampel“ mit Desinfektionsmittel Handtuchspender und Mülleimer wird entsprechend des gegebenen Publikumsverkehrs unübersehbar platziert und ist entsprechend zu nutzen.
5. Es besteht Maskenpflicht von Betreten des Hauses bis
zu den Plätze.
6. Die Kontaktdaten sowie der Vermerk Geimpft, Getestet oder Genesen,
sind zur möglichen Nachverfolgung wahrheitsgemäß und vollständig im
Eingangsbereich (Schreibpult) zu hinterlege.
7. In den Gastbereichen sitzen maximal Personen zweier Hausstände an einem
Tisch, höchstens aber 10 Personen.(Ausnahme Familienfeiern)
Die großzügige Einrichtung der Gasträume ermöglicht die Platzierung an allen
Tischen.bzw. das Stellen von Tafeln.
8. Bei Angeboten von Speisen in Büffetform (Brunch, Abendbüfetts bei
Veranstaltungen wie unter 3.d ) ist bei selbstständigen Entnehmen von
Speisen zwingend Mundschutz zu tragen.
Der Mindestabstand bei der Abholung der Speisen ist unbedingt einzuhalten.
Löffel, Heber und Zangen zur Entnahme der Speisen beim Brunch und
Büfett´s werden regelmäßig ausgetauscht bzw. desinfiziert, dafür wird die
Selbstbedienung kurzzeitig unterbrochen.
9. Die Besonderheit der tanzsportlichen Betätigung im Haus
(Gesellschaftstanz) ermöglicht und fordert zwingend den Mindestabstand
der Paare beim Tanzen von 1,50m einzuhalten.
Die Versorgung mit Getränken während des Tanzsports erfolgt durch
Selbstbedienung vom Tresen aus. Der Mindestabstand bei Abholung der
Getränke ist unbedingt einzuhalten.
10. Türklinken, Geländer, Stuhllehnen, Sanitärarmaturen und zugängliche
Flächen werden zur Sicherheit vor Beginn bzw. Öffnung des Hauses
desinfiziert und dann im 3 Stunden Rhythmus wiederholt.
11. Verantwortlich für die Durchsetzung der Maßnahmen ist
Herr Ullrich Schleußner.